Codex der Verteidiger des Lichtes
§1 Die Satzung der Verteidiger basiert auf dem Codex, welcher als oberste Maxime gilt
§1.1 Der Codex der Verteidiger des Lichtes:
Wir, die Verteidiger des Lichtes, stehen ein für das Leben und die Gerechtigkeit, unabhängig von Name, Rang, oder Titel des Einzelnen. An unseren Taten soll man erkennen das Licht, welches in unseren Herzen leuchtet, in unserer Rede hören die Wahrheit, welche alles andere durchdringt. Zu Schützen die Bedürftigen soll unser Ziel sein und nie soll ein Verteidiger ohne Not erheben sein Schwert, oder auch nur seine Stimme gegen einen Unterlegenen. Der Kampf gegen das Dunkel und die Verbreitung und Erhaltung des Lichtes sei unsere Maxime.
Wir sind das Licht!
§2 Die Verteidiger des Lichtes haben als Gilde dem Herzog die Treue geschworen. Dies bedeutet, dass auch jedes Einzelmitglied im dem Herzog Treue zu erweisen hat. Jedoch ist bei Zweifeln der Rat zu konsultieren, der dann eine Gildenweisung erlassen wird.
§2.1 §2 gilt nur so lange, wie das jeweilige Landeroberhaupt sich einer lichten Gottheit verschrieben hat. Die Gilde kann in einer Abstimmung der Vollversammlung dies jederzeit ändern. Dazu ist aber eine absolute Mehrheit notwendig.
§3 Der Rat der Verteidiger des Lichtes:
Der Rat besteht aus 3 Mitgliedern, von denen zumindest 2 aus verschiedenen Berufsgruppen zu kommen haben (Krieger, Handwerker, Magier, Waldläufer, Priester, Bürger).
Der Rat ist weisungsbefugt gegenüber Einzelmitgliedern.
Der Rat entscheidet über Aufnahmen und Ausweisungen der Verteidiger.
Der Rat kann bei Entscheidungen über Einzelmitglieder ohne Rücksprache entscheiden.
Der Rat hat bei allen Fragen, welche die gesamte Gemeinschaft betreffen zuvor die Vollversammlung zu konsultieren und die dort getroffenen Aussagen gründlich abzuwägen.
Der Rat kann jederzeit ohne Rücksprache weitere Mitglieder zu Beratungen hinzuziehen.
§4 Der Diplomat:
Einer aus den Reihen der Verteidiger wird als Diplomat benannt. Er sollte in Wort und Schrift eloquent sein, sich mit den Verhältnissen in den Herzogslanden auskennen, oder sich zügig damit bekannt machen. Ihm obliegt es, die Verbindungen der Verteidiger zu anderen Vereinigungen zu pflegen, oder auszubessern. Er arbeitet eng zusammen mit dem Rat der Verteidiger. Der Diplomat muss sich jederzeit darüber bewusst sein, dass er mit einem falschen Wort den Verteidigern viel Schaden zufügen kann, er sollte also gereift sein und sich vielleicht auch schon einen Namen gemacht haben.
§5 Der Lebensmittelpunkt eines jeden Verteidigers sollte sein die Stadt des Lichtes. Grundstücke ausserhalb jener sind abzusprechen mit dem Rat, welcher dann darüber entscheiden wird. Ein jeder hat für die Erhaltung der Stadt zu sorgen, finanziell oder handwerklich.
§6 Die Stadt des Lichtes ist eine Stadt des Friedens. Wer in ihr zu Gast ist, wird als solcher behandelt. In Zweifelsfällen kann ein Unruhestifter von jedem Mitglied der Stadt verwiesen werden.
§7 Der Kriegsfall
Im Falle eines Krieges ist die Weisungsbefugnis des Rates einer Befehlsbefugnis gleichzusetzen. Der Rat kann, wenn er sich selber nicht in der Lage sieht, einen Kriegsrat einsetzen, der dann die volle Befehlbefugnis übernimmt. Vergehen Einzelner gegen Codex oder Satzung der Verteidiger in Kriegszeiten werden deutlich strenger geahndet als solche in Friedenszeiten.
§8 Ehrenmitglieder:
können von der Vollversammlung der Verteidiger bei einstimmigem Ergebnis auf Lebenszeit aufgenommen werden.
§9 OOC:
Wer gegen Regeln von The Old World verstösst kann aus der Gilde geworfen und wird höchstwahrscheinlich auch dem Staff gemeldet werden!
Der Codex
I
Verteidigt das Licht
II
Schützt Neuling in dieser Welt
III
Schützt das Leben
IV
Greife niemals ohne Not einen Dir unterlegenen Gegner an
Soweit zum Rollenspieltechnischen Codex, hier noch die OOC Erweiterungen:
§ 1 - Rollenspiel
Rollenspiel ist das Wichtigste. Niemand soll seinen Char verbiegen müssen, jedoch sollte man dann vor dem Eintritt gründlich nachgedacht haben.
(1) Ein Austritt ist jederzeit möglich.
1. Ist der Austritt durch RP-Geschehnisse nicht zu vermeiden, so ist zumindest der Rat darüber zu informieren. In diesem Fall ist ein Wiedereintritt unter gewissen Bedingungen möglich.
2. Bei einem Austritt aus sonstigen Gründen, z.B. "Wollte mal sehen, ob ich auch böse spielen kann", ist ein Wiedereintritt ausgeschlossen. Eine solche Aussage ist reiner Blödsinn, da jeder 5 Charakterslots hat.
§ 2 - Die Engine
Die Engine ist notwendig. Leider. Dennoch steht sie nicht im Vordergrund.
(1) Wer bei Powergaming erwischt wird, der riskiert seinen Ausschluß aus der Gilde. Desgleichen wird ein solcher Verstoß u.U. an den Staff gemeldet, da hier eindeutig gegen die Serverregeln verstoßen wird.
(2) PvP-Kämpfe ergeben sich einzig und allein aus dem Rollenspiel. Angesichts so mancher Hintergrundgeschichte sind solche beliebten Aussagen wie "Er sah so aus, wie der, der meine Familie umbrachte" reiner Blödsinn und führen zum sofortigen Ausschluß aus der Gilde, es sei denn - zu diesem Beispiel -, die Hintergrundgeschichte wurde mit dem PO des anderen Charakters abgesprochen.
§ 3 - Lebensmittelpunkt des Chars
Lebensmittelpunkt ist - bis auf begründete Ausnahmen die Stadt des Lichtes. So sollte dort entweder ein Haus errichtet oder aber ein freies bezogen werden.
(1) Wer bereits ein Privathaus besitzt möge sich überlegen, was er damit macht. Sofern er keinen guten RP(!)-Grund vorbringen kann, kann er es behalten. Andernfalls dürfte Verkauf oder Abriß zur Diskussion stehen.
(2) Wer noch kein Haus besitzt hat zwei Möglichkeiten:
1. Sofern in der Stadt des Lichtes ein Haus leerstehen sollte hat er dieses zu beziehen (nach den Regeln nicht anders machbar).
2. Ein Neubau wird aus Gildenmitteln finanziert. Bau und Grundstück sind und bleiben Eigentum der Gilde.
§ 4 - Diplomatie
Selbstredend sollte jedes Mitglied (der Spieler!) von der diplomatischen Seite eine Ahnung haben. Es kann wohl schlecht angehen, daß RP-Beziehungen zu anderen Gilden oder Personen an den OOC-Konflikten Einzelner zerbrechen - und das nur aus Unkenntnis.
(1) Im Hinblick darauf ist bei jedem Vorfall - positiver oder negativer Art - ein kurzer Bericht an den Rat zu senden.
1. Der Bericht kann entweder auf dem internen Forum oder aber
2. per Mail an den Rat abgegeben werden.
§ 5 - Konsequenz
Jedes Mitglied ist dazu angehalten, das Ansehen der Gilde (ja, auch ooc) durch konsequentes RP zu wahren.
(1) Kleine Ausrutscher können Vorkommen, sollten nur nicht die Regel sein.
1. Sollten sich solche "kleinen Ausrutscher" massiv häufen, werden alle Mitglieder über einen Ausschluß aus der Gilde beraten.
a) Insbesondere ist dies der Fall, wenn mit dem Spieler schon mehrfach Gespräche über dieses Thema geführt wurden, sich an seinem Verhalten nichts geändert hat und abzusehen ist, daß sich auch nichts ändern wird.
§ 6 - Abwesenheit
Eine längere Abwesenheit sollte zuvor bekannt gemacht werden. Dies dient vor allem dazu, die Mitgliederliste auf dem aktuellen Stand zu halten und Verwirrung im Spiel zu vermeiden, z.B. wenn nach dem Char gefragt wird. Eine Story für die Abwesenheit ist nicht schwer zu konstruieren.
(1) Als "längere Abwesenheit" definiert sich hier ein Zeitraum ab 1-2 Wochen.
(2) Unter "Abwesenheit" wird die Nichterreichbarkeit des Spielers (ICQ, E-Mail etc.) verstanden.
1. Wurde eine Telefonnummer angegeben reicht dies nicht - die Telefonnummern haben einzig den Sinn der privaten Kontaktpflege. Sie dienen nicht notwendigerweise dazu, hinter verschollenen Mitgliedern her zu telefonieren.
§ 7 - Miteinander
(1) Sicher kann es einmal RL-Streit geben. Dies ist aber kein Anlaß, OW zu schmeißen oder die Gilde zu verlassen. Handelt es sich nicht gerade um sehr private Dinge, so steht es jedem frei, sich die Meinungen der anderen im internen Forum zu Rate zu ziehen. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Macht Pause, kommt zur Ruhe - aber lasst bloß wegen dummer rumstreitereien OW nicht sausen!
(2) Miteinander bedeutet ebenfalls, sich aktiv am Leben der VdL zu beteiligen. Es nutzt weder dem Char, noch der Gilde, wenn sich jemand lediglich mit dem Wappen der Gilde schmückt. Taucht ein Charakter niemals (außer bei der Aufnahme) auf und beteiligt sich auch sonst nicht aktiv am Gildenleben, wird von den Mitgliedern über einen Ausschluß beraten.
1. Hierunter fallen nicht Zweitcharaktere, die ebenfalls in der VdL spielen. In diesem Falle sollte jedoch der Hauptcharakter regelmäßig in Erscheinung treten.
§ 8 - Gildentreffen
Das Gildentreffen findet immer Donnerstags um 21.00 Uhr in der Stadt des Lichtes statt.
(1) Das Erscheinen ist für Mitglieder der Gilde Pflicht.
1. Ist der Charakter oder der Spieler (letzterer wegen eines anderen Chars) aus RP-Gründen verhindert, so ist dies (längerfristig vorab) über das interne Forum oder (kurzfristig) über ICQ mitzuteilen.
2. Ist der Spieler aus RL-Gründen verhindert, so sollte dies wie unter 1. beschrieben mitgeteilt werden. Hierzu ist zu sagen, daß wohl ein jeder schon mal RL-Probleme hatte und auch wieder haben wird. Ein "War nicht da wegen RL-Prob" reicht, auch im Nachhinein, als Erklärung völlig aus.
3. In der Regel sind solche Dinge wie Kino oder Essen vorher absehbar, eine kurze Mitteilung daher wünschenswert. Jeder hat ein RL (doch, glaubt's ruhig!), und daher sind solche Gründe verständlich und werden anstandslos akzeptiert (wär' ja noch schöner...;) )
§ 9 - "Werbung" und Gildensiegel
Es ist durchaus erwünscht, dass bei offiziellen Posts auf dem RP-Board eines der bereitgestellten Gildensiegel verwendet wird.